Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kaufverträge
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wartungsverträge
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kaufverträge
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Für den zwischen Ihnen als Käufer und uns, der
EcoWater Systems Germany GmbH
Urbanstr. 134
70190 Stuttgart,
als Verkäufer abgeschlossenen Kaufvertrag über die Lieferung von Waren gelten die nachstehenden Bedingungen (AGB).
(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus unserem Angebot samt Anlagen, Ihrer Annahme und diesen AGB.
(3) Abweichende Bedingungen von Ihnen akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
(4) Diese AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln auf unserer Internetseite stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
(2) Auf Ihre Anfrage senden wir Ihnen ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags zu. Der Vertrag wird durch Ihre Annahme dieses Angebots innerhalb von drei Wochen nach Datum des Angebots geschlossen.
(3) In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) In unseren Preisen sind die Verpackungskosten und die gesetzliche Umsatz-steuer enthalten; Liefer- und Versandkosten sind darin nur enthalten, sofern dies in unserem Angebot ausdrücklich vermerkt ist.
(2) Sofern wir mit Ihnen nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart haben, ist der von Ihnen geschuldete Kaufpreis ohne Abzug binnen 30 Tagen zu zahlen, nachdem das Produkt installiert wurde und Sie unsere Rechnung erhalten haben. Mit Ablauf dieser Frist geraten Sie in Verzug, sodass wir berechtigt sind, Ihnen Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz zu berechnen.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Sie sind zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn Ihre Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn Ihre Forderungen unstreitig sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche sind Sie auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend machen.
(2) Als Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
§ 5 Liefer- und Leistungszeit
(1) Unsere Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
(2)
(3) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist.
(4) Üblicherweise erfolgt die Lieferung zeitgleich mit der Installation durch unsere Techniker. Soll die Ware nicht von uns installiert werden oder wünschen Sie vorab die Lieferung der Ware direkt an Ihre Adresse, wird diese an die von Ihnen gewählte Adresse geliefert.
(5) Bei Bestellungen von Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behalten wir uns vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versandkosten zu liefern (Vorkassevorbehalt). Falls wir von dem Vorkassevorbehalt Gebrauch machen, werden wir Sie unverzüglich unterrichten. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit Bezahlung des Kaufpreises und der Versandkosten.
§ 6 Rechte bei Verzug und Mängeln; Haftung
(1) Es gilt, sofern nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist, die gesetzliche Gewährleistung nach Kaufrecht.
(2) Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Absätze geltend zu machen.
(3) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haften wir uneingeschränkt nach dessen Vorschriften.
(4) Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Käufer regelmäßig vertrauen dürfen, so ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.
(5) Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der von Ihnen gegen uns erhoben Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung nach vorstehendem Absatz 3.
(6) Wir haften auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern wir eine solche bezüglich des gelieferten Gegenstands abgegeben haben. Eine zusätzliche Garantie besteht bei den von uns gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in unserem Angebot zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde und die diesbezüglich geltenden Garantiebedingungen erfüllt sind. Näheres können Sie unseren Garantiebedingungen entnehmen. Treten Schäden ein, die zwar darauf beruhen, dass die von uns garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt und treten diese Schäden jedoch nicht unmittelbar an der von uns gelieferten Ware ein, so haften wir hierfür nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von unserer Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie umfasst ist.
§ 7 Widerrufsrecht
(1) Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
(2) Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 1 Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
(3) Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen in der beiliegenden Widerrufsbelehrung enthalten sind.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum.
§ 9 Verjährung
Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln bei Neuware zwei Jahre ab Lieferung.
§ 10 Information nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und wir sind dazu auch nicht verpflichtet.
§ 11 Anzuwendendes Recht
(1) Auf mit uns abgeschlossene Verträge findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wartungsverträge
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Für die zwischen Ihnen als Auftraggeber und uns, der
EcoWater Systems Germany GmbH
Urbanstr. 134
70190 Stuttgart,
als Auftragnehmerin abgeschlossenen Wartungsverträgen gelten die nachstehenden Bedingungen.
(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Wartungsvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus unserem Angebot einschließlich Anlagen, Ihrer Annahme und diesen Bedingungen.
(3) Abweichende Bedingungen von Ihnen akzeptieren wir nicht, sofern diese nicht ausdrücklich von uns in Text- oder Schriftform anerkannt wurden. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
(4) Diese Bedingungen gelten unabhängig davon, ob Sie als Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann tätig werden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation und Bewerbung von Leistungen auf unserer Internetseite stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
(2) Auf Ihre Anfrage senden wir Ihnen ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags zu. Der Vertrag wird durch Ihre Annahme dieses Angebots innerhalb von drei Wochen nach Datum des Angebots geschlossen.
(3) In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
§ 3 Art, Umfang und Durchführung von Wartungsarbeiten
(1) Der Gegenstand der Wartungsarbeiten ergibt sich aus unserem Angebot ein-schließlich der diesem beigefügten Wartungs- und Leistungsbeschreibung.
(2) Die Wartungen erfolgen gem. der aktuellen DIN-Normen.
(3) Wir informieren Sie über die anstehende Wartung mit einem Vorlauf von 4 Wochen. Hierbei erhalten Sie auch einen Terminvorschlag für die Durchführung der Wartungsarbeiten.
(4) Die Wartungsarbeiten erfolgen, vorbehaltlich einer abweichenden ausdrücklichen Regelung, werktags zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr.
(5) Sollten wir feststellen, dass für die Wartungsarbeiten Ersatzteile nötig sind, werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und diese in Rücksprache mit Ihnen einbauen. Hierfür fallen zusätzliche Kosten an.
§ 4 Vergütung; Zahlungsbedingungen
(1) Die für die Wartungsleistungen zu leistende Vergütung ergibt sich aus der Wartungs- und Leistungsbeschreibung, die dem von uns an Sie übermittelten Angebot beiliegen.
(2) Sollten zusätzliche Ersatzteile für die Wartung nötig sein, so werden diese auf Basis des aktuellen Preisverzeichnisses separat berechnet. Hierüber informieren wir Sie vorab.
(3) Die für die Wartungsleistungen zu erbringende Vergütung ist mit Abnahme der Wartungsarbeiten und Zugang der Rechnung fällig.
(4) Sollten Sie die Vergütung nach Abs. 3 nicht innerhalb von 30 Tagen ab Fälligkeit bezahlen, sind wir berechtigt, die Vergütung mit einem Zins in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies für die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeiten erforderlich ist. Hierzu gehört insbesondere, dass Sie uns am Tag der Wartung Zugang zu den zu wartenden Sachen gewähren.
§ 6 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
(1) Sie sind zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn Ihre Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn Ihre Forderungen unstreitig sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche sind Sie auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend machen.
(2) Sie dürfen ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.
§ 7 Abnahme
(1) Die Abnahme der Wartungsarbeiten erfolgt nach Abschluss der Wartungsarbeiten. Teilabnahmen finden nicht statt.
(2) Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Seiten zu unter-zeichnen ist.
(3) Ist die Leistung nicht vertragsgemäß und verweigern Sie deshalb zu Recht die Abnahme oder erfolgt eine Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung von im Protokoll zu benennender Mängel, so sind wir verpflichtet, jeweils unverzüglich eine vertragsgemäße Leistung zu erbringen und die Mängel zu beseitigen, die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung mitzuteilen und nach Abschluss der Nacharbeiten die Mängelbeseitigung anzuzeigen.
§ 8 Haftung
Die Auftragnehmerin haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.
§ 9 Kündigung; Folgen der Kündigung
(1) Der Wartungsvertrag wird für ein Jahr abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien zum Ende eines Vertragsjahres fristlos gekündigt wird.
(2) Die Vergütungspflicht für bereits angefangene, aber noch nicht abgeschlossene, Wartungsarbeiten richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Auswirkungen einer Kündigung auf eine etwaig gegebene Garantie entnehmen Sie den jeweils geltenden Garantiebedingungen.
§ 10 Information nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und wir sind dazu auch nicht verpflichtet.
§ 11 Anzuwendendes Recht
(1) Auf mit uns abgeschlossene Verträge findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
Stand vom 30.06.2021